Kennzeichnung von Schweizer Bioprodukten
28.07.2010

Auf den 1. Juli 2010 sind die neuen Vorschriften der EU betreffend die Kennzeichnung von Bio-Produkten in Kraft getreten. Teil dieser neuen Vorschriften ist das einheitliche Logo "Euro-Blatt", das bei allen vor-verpackten Bio-Produkten, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden, nun verbindlich vorgeschrieben ist.

Bei Lieferungen von Bio-Produkten aus Drittländern, wozu auch die Schweiz zählt, ist dieses Logo freiwillig. Wird das Logo verwendet, so muss jedoch zusätzlich die Angabe der Herkunft der landwirt-schaftlichen Ausgangsstoffe im gleichen Sichtfeld angegeben werden.

Das BLW hat eine Informationsnotiz zu diesen neuen EU-Vorschriften erstellt. Sie finden die entsprechen den Informationen (Deutsch und Französisch) über untenstehenden Link sowie in der Rubrik "Dokumente".

Weitere Informationen

Informationsnotiz BLW